Die Gemeinde engagiert sich auf vielfältige Weise für die Gemeindemitglieder und deren Umfeld.
Dafür werden heute Mittel aus Zuweisungen, Spenden, Opfer und Aktionen verwendet.
Speziell die Zuweisungen werden künftig aufgrund des demographischen Umfelds und eines stagnierenden Wohlstands wohl zukünftig sinken.
Damit sind als notwendig oder wünschenswert erachtete Maßnahmen gefährdet.
Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche dauerhaft sichere Geldquelle zwingend erforderlich.
Der Stiftungszweck ist damit nicht nur auf ausgewählte Projekte beschränkt, sondern zielt auf die Unterstützung der vom Kirchengemeinderat bzw. Stiftungsrat für notwendig erachteten und beschlossenen Maßnahmen ab.
Es wurde bewusst kein Verein oder ähnliches ins Auge gefasst, da der dauerhafte Erhalt der Organisation nirgendwo, außer bei einer Stiftung gesetzlich festgeschrieben ist.
Im Jahre 2007 kam unserem Kirchengemeinderat Zahlen zu Ohren, die ihn sehr betroffen machten. Von der Stuttgarter Bevölkerung waren ca. 31% evangelische Christen, aber bei den unter 3-jährigen nur noch 17%! Das war dann doch erschreckend. Für uns im Finanzausschuss stand klar vor Augen:
Für die fernere Zukunft bedeutete das: weniger Kirchensteueraufkommen und damit weniger Beweglichkeit auch für unsere Gemeinde.
Das wollten wir nicht hinnehmen. Wir dachten über verschiedene Möglichkeiten zusätzlicher Einnahmen nach. Letztendlich war aber die Unterstützung unserer Gemeinde durch eine eigene Stiftung die langfristig sicherste Sache, für uns aber auch die anspruchsvollste Aufgabe. Wir mussten jetzt, als uns relativ gut ging, auf die Gemeinde zugehen, um Kapital für diese Stiftung zu erbitten, damit wir in 30 bis 40 Jahren einen finanziellen Grundstock hätten, aus dessen Zinsen eine nachhaltige Unterstützung möglich wäre.
Stiftungszweck soll allein und ausschließlich die Unterstützung unserer Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde sein, dort wo es erforderlich ist und sein wird.
Wir sammeln jetzt unser Stiftungsvermögen zusammen, damit die Generation unserer Kinder und Kindeskinder bei sinkendem Kirchensteueraufkommen noch genau so viel tun können, um unsere schöne Gemeinschaft zu fördern.
Veranstaltungen
Die Stiftung in der Öffentlichkeit.
Damit die Stiftung im Gespräch bleibt, bietet unser Förderkreis Jahr für Jahr neue Veranstaltungen mit ganz unterschiedlichem Charakter an, um mit den unterschiedlichsten Kreisen in Kontakt zu kommen.
Wegen der Corona-Pandemie können vorerst keine Veranstaltungen stattfinden. Wir bitten hierfür für Verständnis.
Folgende Aktionen sind geplant. Mehr dazu auf unserere Facebookseite.
22.4.2023
Jazzkonzert
05.2023
Ein literarischer Spaziergang
16.7.2023
Kammerensemble Bernhard Pukrop
14.10.2023
Hier unterstützen wir unseren Gemeindechor Takt&Ton bei dessen Serenadenkonzert
Genaueres erfahren Sie zum gegebenen Zeitpunkt im Stadtanzeiger unter "Kirchen".
2019
Stiftung goes Jazz
19.05.2019
Konzert mit Alphorn und Orgel
16.03.2019
Stiftungsessen
30.11.2018
Daimler Sinfonieorchester
19.10.2018
Malessa
23.08.2018
Ostalbkreiner
18.02.2018
Russischer Chor
18.02.2017
Stiftungsessen „Mit Luther zu Tisch“
04.02.2017
Kammerensemble Pukrop
23.10.2016
Autorenlesung, Die Nacht von Samhain
10.04.2016
Konzert mit Alphorn und Orgel
13.03.2016
Cuarteto Rotterdam und Lippmann
10.10.2015
Hits der 80er mit DJ
27.07.2014
Stiftung goes Jazz 2014
20.09.2014
Henne Henna
04.05.2014
Serenade im Frühling
15.03.2014
Geschichta aus dr Biebel für Schwoba
20.10.2013
Stiftung goes Jazz 2013
23.6.2013
Sommerliche Serenade
23.03.2013
Stiftungsessen 2013
09.02.2013
Ein schwäbischer Abend mit Dr. Raff
21.10.2012
Herbstliche Serenade
15.07.2012
Kulinarische Betreuung eines Takt&Ton-Konzerts
30.06.2012
Stiftung goes Jazz 2012
29.04.2012
Musik hilft stiften, Talente der Gemeinde musizieren
Folgende Projekte wurden bisher finanziell unterstützt.
2021
300 €
Takt&Ton Hilfe in schwierigen Zeiten (Corona)
767 €
Umbau des Jugendraums / Ausgleich der Zusatzkosten durch Corona
105 €
Förderung Nachbarschaft (Gutscheine)
2020
4.8000 €
Jugendarbeit
2019
3.8000 €
Jugendarbeit
300 €
Männerkochteam
2018
300 €
Herrn Bauer für ein Event mit seinen Jugendlichen
300 €
Zum Kirchenjubiläum Beitrag zu „Kirche im Licht“
1.800 €
Jugendarbeit
2017
250 €
Männerkochteam
1.650 €
Jugendarbeit
2016
500 €
Hilfskraft für Kinderbibeltag
1.300 €
Finanzierung Kunstprojekt für Konfirmanden
1.000 €
Flüchtlingsarbeit wurde z.T umgewidmet in 105.- € für Flüchlinge und 895.- € für Jugendarbeit
6.000 €
Co-Finanzierung Jugendreferent
2015
1.800 €
Co-Finanzierung Jugendreferent
200 €
Kinderhaus, Beteiligung an einem Gefrierschrank
2014
1.600 €
Finanzierung Kunstprojekt für Konfirmanden
1.200 €
Trainee-Programm für Jugendlichewurde umgewidmet für Jugendarbeit
2013
1.900 €
Co-Finanzierung Jugendreferent
200 €
Unterstützung eines Teeny – Theaterprojekt
2012
1.900 €
Co-Finanzierung Jugendreferent
250 €
Biegepuppen Kinderkirchteam
2011
1.200 €
Beamer für Jugendarbeit
300 €
Beitrag zur Gründung einer Mikrobibliothek
300 €
Geschirr für Kinderhaus
2010
1.500 €
Jugendarbeit
Markus Fritz erhält als Leiter der Jugendarbeit den Scheck von Rainer Judex. Der Stiftungsrat hat sich entschieden, die Jugendarbeit mit 1.500.- € zu unterstützen (18.04.2010).
Folgende Zustiftungen/Spenden/Erlöse haben wir erhalten (Liste wird noch ergänzt).
16.12.2015
Spende
420.00 €
+ 420.00 €
= 840.00 €
BetterPlace.org: http://www.gut-fuer-den-landkreis-esslingen.de/
Spendenaktion in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Esslingen/Nürtingen. Beträge wurden bis max. 200 € pro Spende von der Kreisparkasse Esslingen/Nürtingen verdoppelt. In dem Betrag sind dadurch 420 € von der Kreissparkasse enthalten.
12.12.2015
Erlös
139,54 €
Stand der Stiftung am Weihnachtsmarkt im Scharnhauser Park.
07.12.2015
Spende
3.171.00 €
+ 1.965.00 €
= 5.136.00 €
#GivingTuesday: http://www.gut-fuer-den-landkreis-esslingen.de/
Spendenaktion in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Esslingen/Nürtingen. Beträge wurden bis max. 200 € pro Spende von der Kreisparkasse Esslingen/Nürtingen verdoppelt. In dem Betrag sind dadurch 1.965 € von der Kreissparkasse enthalten.
30.10.2008
Zustiftung
500.00 €
Zustiftung der Kreissparkasse Esslingen/Nürtingen mit den besten Wünschen für eine gedeihliche Zukunft.
01.11.2007
Zustiftung
50.000.00 €
Startkapital durch Zustiftungen aus der Gemeinde zur Gründung der Stiftung (siehe Tafel der Gründungsstifter)
Herr Ehle von der KSK Esslingen/Nürtingen und Herr Judex bei der Scheckübergabe (30.10.2008).
Herr Wolfgang Handrych von der Firma Handrych & Vogt Grafik GmbH in Ostfildern mit der von ihm konzipierten Tafel der Gründungsstifter (05.2010).
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus sieben Personen, davon vier Personen aus dem Kirchengemeinderat (KGR).
Der Stiftungsrat entscheidet über förderungswürdige Vorhaben.
Rainer Judex
1. Vorstand
Karlheinz Rühle
2. Vorstand
Stefan Kieckbusch
2. Vorstand (KGR)
Samy Song
Öffentlichkeitsarbeit (KGR)
Gabriele Fabian
Stiftungsrat (KGR)
Birgit Neuhold
Stiftungsrat (KGR)
Dr. Alf Neumann
Stiftungsrat
Der Förderkreis der Stiftung
Der Förderkreis ist ein Arbeitskreis im Auftrag des Stiftungsrates.
Er fördert das Ansehen und das Vermögen der Stiftung durch Veranstaltungen und deren Bewerbung. Seine Festlegungen werden protokolliert.
Ein Mitglied des Stiftungsrats ist bei den Sitzungen anwesend. Das Protokoll wird den Stiftungsräten zur Kenntnis gegeben.
Dies ist der aktuelle Förderkreis der Stiftung in alphabetischer Reihenfolge.
Dr. Gertrud Binder
Astrid Fischer
Christel Judex
Rainer Judex
Herr Gölz
Margarete Keßler
Ilsetraut Rühle
Meilensteine
November 2007
Stiftungsgründung
Übergabe der Stiftungsurkunde im Herbst 2007 mit Herrn Judex und Herrn Duncker
März 2008
Stiftungsratswahl
Der Kirchengemeinderat hat am 13.3.08 den Stiftungsrat der Stiftung vom WORT zur TAT gewählt.
Von links nach rechts:
Dr. Manfred D. Röhrle, Karlheinz Rühle (KGR, stv. Vorsitzender), Rainer Judex (KGR, Vorsitzender), Dr. Erika Schiek (KGR), (KGR), Dr. Renate Mayer, Astrid Happel (stv. Vorsitz).
Mai 2010
Tafel der Gründungsstifter
Herr Wolfgang Handrych von der Firma Handrych & Vogt Grafik GmbH in Ostfildern mit der von ihm konzipierten Tafel der Gründungsstifter im Mai 2010.
Die Tafel bekommt ihren Platz im Eingangsbereich der Dietrich Bonhoeffer Kirche.
Erste Veranstaltungen 2007
Sommerfest auf dem Herzog Phillip Platz (29.9.2008)
Am Stand: Astrid Happel, Dr. Renate Mayer, Christel Judex
Stiftungsbarometer
Stiftungsessen 2009 (11.10.2009)
Volker Spieth mit seiner BlueSwing Band
Michael Link: D'r Linkmichel
Talente der Gemeinde musizieren (18.04.2010)
Cantinaband
Kinderchor der Kleinen
Kinderchor der Großen
Valentin Müller
Das Nachbarschaftsquintett
Der Chor „Takt und Ton“
Moderation: Familie Steidle 1
Moderation: Familie Steidle 2
Stiftung goes Jazz (16.05.2010)
Sybille Bieg
Volker Spieth
Ulrich Voss
BlueSwing
Kabarettabend mit Erich Koslowski (17.10.2010)
Stiftungsessen 2011 (11.03.2011)
Talente der Gemeinde musizieren (10.04.2011)
Stiftung goes Jazz 2011 (16.07.2011)
Herbstliche Serenade (15.10.2011)
Musik hilft stiften, Talente der Gemeinde musizieren (29.04.2012)
Stiftung goes Jazz 2012 (30.06.2012)
BlueSwing, Leitung: Volker Spieth
Kulinarische Betreuung eines Takt&Ton-Konzerts (15.07.2012)
Herbstliche Serenade 2012 (21.10.2012)
Leitung: Herr Pukrop
Ein schwäbischer Abend mit Dr. Gerhard Raff (09.02.2013)
Stiftungsessen 2013 (23.03.2013)
Sommerliche Serenade (23.06.2013)
Leitung: Bernhard Pukrop
Stiftung goes Jazz 2013
BlueSwing, Leitung: Volker Spieth (20.10.2013)
Geschichta aus dr Biebel für Schwoba (15.03.2014)
Serenade im Frühling (04.05.2014)
Leitung: Bernhard Pukrop, Wortbeitrag: Dr. Peter Stapelberg
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Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
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Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
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3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Stiftung vom WORT zur TAT erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
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4. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
5. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Stiftung vom WORT zur TAT gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Stiftung vom WORT zur TAT wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Stiftung vom WORT zur TAT öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Stiftung vom WORT zur TAT unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Stiftung vom WORT zur TAT wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Stiftung vom WORT zur TAT gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Stiftung vom WORT zur TAT wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Stiftung vom WORT zur TAT wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Stiftung vom WORT zur TAT verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Stiftung vom WORT zur TAT personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Stiftung vom WORT zur TAT der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Stiftung vom WORT zur TAT die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Stiftung vom WORT zur TAT zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Stiftung vom WORT zur TAT oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Stiftung vom WORT zur TAT angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
6. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
7. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Die Evang. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Ostfildern sieht sich, wie die anderen Kirchengemeinden auch, vor einer Zukunft, in der weniger Mittel aus der Kirchensteuer zugeteilt werden können als in der Vergangenheit. Das geht einher mit einem voraussichtlich nicht mehr zunehmenden Wohlstand.
Wir helfen uns bereits heute: Neben den Einnahmen aus Kirchensteuern kommen Erträge aus Verkaufsaktionen (Bazar) und sonstigen Veranstaltungen, bei denen die Besucher um eine Spende gebeten werden, ebenso Einzelspenden von Gemeindemitgliedern, Firmen in der Gemeinde und der näheren Umgebung sowie das sonntägliche Opfer.
Unsere Kirchengemeinde ist in der Sondersituation, dass sie z.Zt. noch wächst. Das liegt an der Wohnbebauung des Scharnhauser Parks, einem ehemaligen Stützpunkt des amerikanischen Militärs.
Die dadurch noch steigenden Zuweisungen sind jedoch vor dem Hintergrund einer geringeren pro Kopf- Zuteilung von Kirchensteuermitteln zu relativieren. Die Notwendigkeit, ca. 10 000 Neubürger in das soziale Gefüge der Stadt zu integrieren, erfordert spezielle Aufmerksamkeit und finanzielle Mittel.
In diesem Umfeld ist zu sehen, dass die Evang. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Ostfildern eine Kirche, zwei Gemeindehäuser und ein Kinderhaus für ihre Arbeit besitzt und unterhält.
Vor diesem Hintergrund hat der Kirchengemeinderat sich das Ziel gesetzt, neben dem Kirchensteueraufkommen ein zweites, sicheres Einkommensstandbein zu schaffen, um der Gemeinde bei ihren vielfältigen Aufgaben die notwendige finanzielle Rückendeckung zu ermöglichen.
Neben anderen möglichen Varianten hat sich der Kirchengemeinderat für die Gründung einer Stiftung entschieden. Sie ist von ihrer Konzeption auf Dauer angelegt und entspricht von dieser Seite den langen Zeiträumen auf dem der christliche Glaube basiert.
§1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
Name der Stiftung: Stiftung vom WORT zur TAT
Sitz der Stiftung: Lindenstraße 1, DE-73760 Ostfildern, Deutschland
Rechtsform: Selbständige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
§2 Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist es, der Evang. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Ostfildern (Parksiedlung und Scharnhauser Park) ein zusätzliches finanzielles Standbein zu geben, damit sie ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen kann.
Diese Aufgaben bestehen zum Beispiel aus eigenen Projekten zu mildtätigen Zwecken oder zur gezielten Finanzierung von einzeln definierten Projekten oder Haushaltspositionen der Gemeinde in deren Haushalt.
§3 Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Rechte der Begünstigten
Über die Vergabe von Mitteln entscheidet der Stiftungsrat. Den durch die Stiftung Begünstigten steht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln zu - auch nicht nach jahrelang geübter Praxis.
§5 Stiftungsvermögen, Erhaltung des Stiftungsvermögens
Das Stiftungsvermögen besteht zum Zeitpunkt der Gründung aus
50 000.- €
Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich ungeschmälert in seinem Wert zu erhalten. Ein Inflationsausgleich aus Eigenmitteln ist zulässig. Werterhaltende und wertsteigernde Vermögensumschichtungen sind auf Beschluss des Stiftungsrates zulässig.
Für gezielte Projekte dürfen aus Eigenmitteln Rücklagen gebildet werden. Die Verwaltungskosten der Stiftung sind aus den Erträgen zu begleichen.
§6 Verwendung der Vermögenserträge, Geschäftsjahr
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Das Bilden von Rücklagen für einen Stiftungszweck ist ebenso zulässig, wie die Zuführung von Vermögenserträgen zur Erhöhung des Kapitals der Stiftung.
Das Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr.
§7 Organe der Stiftung
Die Organe der Stiftung sind:
Stiftungsrat
Vorstand
Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig; ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Kosten. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann ihnen auch eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden; die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stiftung darf dadurch aber nicht in Frage gestellt werden.
Grundsätzlich kann zu gegebener Zeit eine hauptamtliche Geschäftsführung eingestellt werden, die jedoch weder Ratsmitglied noch Vorstand sein kann. Sie ist an die Weisungen des Vorstandes gebunden.
§8 Stiftungsrat - Aufgaben, Beschlussfassungen
Der Stiftungsrat besteht aus 7 Mitgliedern. Der Stiftungsrat wird vom Kirchengemeinderat gewählt. Der Stiftungsrat wird auf 6 Jahre gewählt. Er besteht mehrheitlich aus KGR- Mitgliedern der Evang. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Ostfildern. Er bleibt im Amt, bis die Nachfolger gewählt sind. Es ist darauf zu achten, dass die zu wählenden Mitglieder über das nötige Fachwissen verfügen.
§9 Stiftungsrat - Aufgaben, Beschlussfassung
Der Stiftungsrat unterstützt den Vorstand bei seinen Aufgaben. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Fragestellungen.
Der Stiftungsrat bringt Vorschläge von förderungswürdigen Vorhaben ein.
Er kontrolliert den Vorstand.
Vorstand und Stiftungsrat tagen grundsätzlich gemeinsam.
Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
Verfügung nach §5 dieser Satzung über das Stiftungsvermögen und über die Verwendung der Erträge nach §6.
Beschlüsse nach §7 dieser Satzung wie Geschäftsführung, Aufwandsentschädigungen, etc..
Wahl der Vorstandsmitglieder nach §10 dieser Satzung.
Bestätigung der Jahresrechnung und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks (§§ 2 und 11 dieser Satzung)
Anpassung der Stiftung an sich verändernde Verhältnisse nach den §§ 11, 12 und 14 dieser Satzung (Satzungsänderungen, Aufhebung etc.) im Sinn der Erläuterungen zu dieser Satzung.
Prüfung aller Maßnahmen auf Übereinstimmung mit dieser Satzung.
Der Stiftungsrat wird zweimal jährlich vom Vorstand schriftlich mit Nennung der Tagesordnung 1 Woche vorher eingeladen. Der Stiftungsrat ist auch dann einzuberufen, wenn mindestens 1/4 der Mitglieder das für notwendig halten.
Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Der Stiftungsrat beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden Mitglieder. Für Beschlüsse nach § 5 dieser Satzung (Vermögensumschichtungen) ist eine Mehrheit von mindestens 2/3 erforderlich. Für die Beschlüsse nach §§ 12 dieser Satzung (Satzungsänderungen) 13 (Vermögensanfall) und 14 (Anhang) sind die dort festgelegten Mehrheiten erforderlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
§10 Vorstand -Mitglieder, Amtszeit und Organisation
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern (ein Vorsitzender sowie zwei Stellvertreter), die vom Stiftungsrat aus seinen Reihen gewählt werden. Seine Amtszeit entspricht der der Stiftungsräte (6 Jahre).
Ein Vorstand kann auf eigenen Wunsch zurücktreten. Bei nachgewiesener grober Pflichtverletzung kann der Stiftungsrat einen Vorstand abberufen. Hierzu ist ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder erforderlich, wobei der betroffene Vorstand nicht wahlberechtigt ist.
§11 Vorstand - Aufgaben, Beschlussfassungen
Der Vorstand ist Repräsentant der Stiftung und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich.
Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der Stiftung. Er ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet.
Der Vorstand tagt mindestens zweimal im Jahr und lädt dazu den Stiftungsrat ein. Sollte ein anderer Modus praktikabler erscheinen, so kann der Stiftungsrat das mehrheitlich beschließen -jedoch nie unter die Untergrenze von 1 Sitzung/Jahr.
Zu seinen Aufgaben gehören alle laufenden Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere:
die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich Buchführung und der Aufstellung der Jahresabschlüsse.
die Verwaltungsaufgaben und laufenden Geldbewegungen der Stiftung (Einnahmen/Ausgaben).
die Verwendung der Stiftungserträge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks nach Maßgabe der Stiftungsratsbeschlüsse.
die Wahrnehmung der Berichtspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde insbesondere die Erstellung der Jahresrechnung mit Vermögensübersicht, sowie der Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks.
die Abwicklung sämtlicher stiftungs- und steuerrechtlicher Angelegenheiten mit den zuständigen Behörden.
Der Vorstand ist berechtigt sich sachverständige Hilfe zu holen.
§12 Satzungsänderungen, Änderung des Stiftungszwecks, Zusammenlegung, Aufhebung
Satzungsänderungen sind unter Wahrung des Stiftungszwecks und unter Berücksichtigung der Erläuterungen zu den Satzungen zulässig, wenn sich zur Aufrechterhaltung des Stiftungsbetriebs die Notwendigkeit hierzu ergibt. Hierzu ist ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder erforderlich.
Beschlüsse über die Änderung des Stiftungszwecks sind nur zulässig, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder wegen wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse nicht mehr sinnvoll erscheint. Hierzu ist ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder erforderlich.
Zusammenlegung: Die Integration einer anderen nicht selbständigen Stiftung ist zulässig. Die Satzung kann zu diesem Zweck allerdings nicht geändert werden. Hierzu ist ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder erforderlich.
Die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung ist nicht zulässig. Die nicht selbständige Stiftung kann einen anderen Namen tragen.
§13 Vermögensanfall
Erlischt die Stiftung, fällt das Vermögen der Evang. Dietrich-Bonhoeffer- Kirchengemeinde Ostfildern oder deren Rechtsnachfolger zu. Die Mittel dürfen dann nur zum Wohle derer verwendet werden, die innerhalb der heutigen Gemarkungsgrenzen der Parksiedlung und des Scharnhauser Parks ihren Wohnsitz haben und eine Zuwendung im Sinne der Stiftung benötigen.
§14 Anhang
Sollte es aus gegebenem Anlass notwendig erscheinen, ist es möglich den Sitz der Stiftung zu verändern. Hierzu ist ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder erforderlich.
Wie kann ich die Stiftung vom WORT zur TAT unterstützen?
Das fängt ganz einfach an durch eine „Zeitspende“.
Nehmen Sie sich Zeit um z. B.
bei einem Standdienst zu helfen, eine Kleinigkeit zu backen oder zu basteln, die dann verkauft werden kann, ...
... oder mit einer Gabe in die „Barometerkasse“ in der Kirche
... oder mit einer Zustiftung*
... oder Sie bitten bei einem Geburtstag, einem Jubiläum o .ä. um eine Gabe für die Stiftung
... oder Sie bitten bei einer Trauerfeier anstelle von Blumen etc. um eine Unterstützung für die Stiftung
... oder einfach durch Ihren Einkauf über Schulengel
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie das in einem langen Leben Ersparte einmal verwendet werden soll?
Wenn Sie wollen, könnten Sie auch unsere Stiftung bedenken. Alles was an Zuwendungen der Stiftung zufließt, trägt Zinsen, die unserer Kirchengemeinde zugute kommen.
Wenn eine Zustiftung* in das Vermögen der Stiftung einfließt, dann wirkt sie nicht einmalig, sondern über Generationen hinweg mit Zins und Zinseszinsen. Ist das nicht ein schöner Gedanke?
Außerdem bleibt die Zustiftung frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer und ist steuerlich absetzbar.
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten, unsere Stiftung vom WORT zur TAT zu unterstützen. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen. Die Stiftung ist gemeinnützig, Sie erhalten von uns immer eine Spendenbescheinigung!
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, so wenden Sie sich bitte an mich, an einen Stiftungsrat oder an ein Förderkreismitglied Ihres Vertrauens. Wir helfen Ihnen gerne.
Rainer Judex
Vorsitzender des Stiftungvorstandes
*Eine Zustiftung ist ein Geldbetrag, der in das Anlagevermögen der Stiftung eingeht im Gegensatz zur Spende, die zeitnah ausgegeben werden muss.
Wir bitten daher immer um Zustiftungen, damit das Anlagevermögen gesteigert und damit der Zinsertrag erhöht wird.
Wie kann ich Projekte/Ideen einreichen, die ich gern finaziell unterstützt hätte?
Welche Wünsche können geäußert werden?
Alles, was zum Wohl der Dietrich Bonhoeffer Gemeinde beiträgt, ist gefragt.
Zu welchem Termin soll ich einen Antrag auf Unterstützung einreichen?
Jederzeit!
Der Stiftungsrat berät immer in seiner Frühjahrssitzung über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel, dann werden alle Anträge die schriftlich vorliegen diskutiert. Also am Besten bis zum Jahresende einreichen.
Wie soll ich einen Antrag auf Unterstützung einreichen?
Ganz einfach formlos, auch von Hand geschrieben, bitte mit Absender.
Adresse:
Stiftung vom WORT zur TAT
Lindenstraße 1
DE-73760 Ostfildern
Deutschland